BGH, Urteil vom 26.5.2021 – IV ZR 174/20
Amtliche Leitsätze:
Keine Berücksichtigung von Grabpflegekosten beim Pflichtteilsanspruch
- Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB.
 - Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs.
 - Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gem. § 2305 BGB
 
