OLG Köln, Urteil vom 14.05.2021 – 1 U 9/21

Corona, Mietminderung, Störung der Geschäftsgrundlage

Amtliche Leitsätze:

  1. Müssen vor Ausbruch der Covid19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen.
  2. Zur Störung der Geschäftsgrundlage.