OLG Köln, Urteil vom 14.05.2021 – 1 U 9/21
Corona, Mietminderung, Störung der Geschäftsgrundlage
Amtliche Leitsätze:
- Müssen vor Ausbruch der Covid19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen.
- Zur Störung der Geschäftsgrundlage.