Amtsgericht München, Beschluss vom 02.01.2019 – 523 F 9430/18
Zuweisung eines Hundes nach Trennung von Eheleute, keine Herausgabe von einem oder beiden in der Ehezeit erworbenen Hunde
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein Hund ist im Rahmen einer Trennung und Scheidung von Eheleuten zwar grundsätzlich als „Hausrat“ einzuordnen ist, der nach Billigkeit zu verteilen ist. Dabei müsse jedoch aus Gründen des Tierschutzes berücksichtigt werden, wer die Hauptbezugsperson des Tieres ist.