BGH, Urteil vom 26.5.2021 – IV ZR 174/20


Amtliche Leitsätze:

Keine Berücksichtigung von Grabpflegekosten beim Pflichtteilsanspruch

  1. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB.
  2. Eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege führt nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs.
  3. Zur Berechnung des Zusatzpflichtteils gem. § 2305 BGB